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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Herrn Guido Reuter, handelnd als Inhaber der Firma StartUp Factory GmbH, Laubanger 17 h, 96052 Bamberg (nachfolgend „StartUp Factory“), und dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend generisch: „Kunde") über die Überlassung von Räumen in dem Gebäude unter vorgenannter Adresse (nachfolgend: „Objekt“). Die AGBs gelten ferner für alle mit der Vermietung zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der StartUp Factory, die nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sind.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen der AGB, sowie entgegenstehende oder von den AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die StartUp Factory deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn die StartUp Factory in Kenntnis entgegenstehender, oder von den AGB abweichender Vertragsbedingungen des Kunden die geschuldeten Leistungen vorbehaltslos ausführt; hiermit ist kein stillschweigendes Anerkenntnis der Geltung der Vertragsbedingungen des Kunden verbunden.

2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Ausschluss von Konkurrenzschutz
2.1 Mit der Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der StartUp Factory verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, gemäß den nachfolgenden AGB, zu unterbreiten. Dies gilt nicht, sofern das Online-Buchungssystem annahmefähige, als solche bezeichneten Angebote von der StartUp Factory enthält.
Der Kunde hat in der für den Buchungsprozess vorgesehenen Eingabemaske auf der StartUp Factory-Website die für den Vertragsabschluss erforderlichen Pflichtangaben (Adressdaten, Telefonnummer, Zahlungsdaten, E-Mail) einzutragen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
Alle Eingaben des Kunden sind unmittelbar vor Abgabe des Angebotes zusammengefasst und können abschließend überprüft und bei Bedarf korrigiert werden.
Nachdem der Kunde alle erforderlichen Pflichtangaben eingegeben hat, muss er die AGB akzeptieren, in dem er ein Häkchen in dem zugehörigen Eingabefeld setzt. Am Ende des Bestellvorganges klickt der Kunde auf die Schaltfläche „Jetzt verbindlich bestellen“. Hierdurch gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Mietvertrages ab. Die StartUp Factory ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Vertragsbestätigung anzunehmen.
Enthält das Online-Buchungssystem annahmefähige Angebote, kommt mit Anklicken der Schaltfläche „Jetzt rechtsverbindlich bestellen“ der Vertrag zustande.
2.2 Die Angebote der StartUp Factory sind freibleibend, es sei denn in dem Angebot ist etwas anderes bestimmt. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die StartUp Factory oder durch beiderseitige Unterzeichnung einer Vertragsurkunde zustande.
2.3 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Räumen oder Arbeitsplätzen in Räumen des Objekts, einschließlich der zugehörigen Einrichtungs- und sonstigen Ausstattungsgegenstände (nachfolgend: Inventar) zur Nutzung im Rahmen der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden gegen Entgelt auf Zeit. Mietsache ist nach Maßgabe des Mietvertrags
• ein nur dem Typ nach bestimmter, nicht für den Mieter reservierter Arbeitsplatz im offenen Co-Working Bereich,
• ein nach Typ und Lage im Objekt bestimmter, für den Mieter reservierter Arbeitsplatz im offenen Co-Working Bereich,
• ein nach Typ und Lage bestimmter, für den Mieter reservierter Seminarraum,
• ein nach Typ und Lage bestimmter, für den Mieter reservierter Meeting-/Konferenzraum oder
• ein nach Typ und Lage bestimmter, für die Bühnen- und Event-Fläche zur Nutzung einer Veranstaltung.
Zur Mitnutzung überlassen sind die Mietsache sowie die Gemeinschaftsflächen, sofern sie nicht an Dritte vermietet sind, oder von der StartUp Factory ausschließlich genutzt werden. Zusätzliche Leistungen der StartUp Factory (insbesondere die Vermietung technischen Equipments, zusätzliche Möblierung, Catering, Sekretariatsleistungen, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung) sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung und nach deren Maßgabe gesondert zu vergüten.
2.4 Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Auch wenn in dem Objekt Personal von StartUp Factory präsent ist oder das Objekt mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhut- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung.
2.5 Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

3. Übergabe, Übergabeprotokoll
3.1 Bei der Übergabe von Räumen, die dem Kunden zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden (d.h. derzeit bei Meeting-/Konferenzraum, Seminarraum und Event-Fläche), wird auf Verlangen der StartUp Factory ein Übergabeprotokoll erstellt. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll ist der Zustand der überlassenen Räume sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen.
3.2 Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die Räume als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.

4. Vergütung, Fälligkeit, Verzug, Beschränkung von Minderung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug
4.1 Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach dem von den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrag. In der Nutzung sind die Betriebs- und Nebenkosten enthalten. Nicht enthalten sind vom Nutzer zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen, die nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung separat zu vergüten sind.
4.2 Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist im Voraus oder auf Rechnung zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt für alle sonstigen laufenden Zahlungen des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kostenpflichtige Zusatz-Leistungen werden umgehend oder auf der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Art der Zahlung und Zahlungsziel wählt die StartUp Factory.
4.3 Das vereinbarte Entgelt ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die bestellten Räume nutzt oder die Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.
4.4 Das vereinbarte Entgelt umfasst nur die Nutzung der Räume für die vereinbarte Zeit mit der vereinbarten Personenzahl, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Letzteren Falls ist für die Nutzung durch die überschießende Zahl an Personen eine gesonderte Vergütung geschuldet (Mehrpersonenzuschlag).
4.5 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist der zur Rückzahlung fällige Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Für nach Verzugseintritt erforderliche Mahnungen wird zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt unberührt und vorbehalten. Kommt der Kunde mit der Zahlung von mindestens einer Zahlung oder einem Betrag in entsprechender Höhe in Verzug, ist die StartUp Factory berechtigt, dem Nutzer den Zugang zum Objekt zu verweigern, bis der Nutzer alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der StartUp Factory erfüllt hat. Weitergehende Ansprüche und sonstige Rechte der StartUp Factory bleiben unberührt.
4.6 Der Kunde ist zu einer Minderung des Entgeltes für die zu nutzenden Räume nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Kunden auf Rückzahlung von Entgelten, die infolge eingetretener Minderung überzahlt worden ist.
4.7 Gegen Zahlungsansprüche der StartUp Factory kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
4.8 Die Nutzung, sowie alle sonstigen vereinbarten Zahlungen, verstehen sich zusätzlich der jeweiligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern die Preise nicht ausdrücklich als Brutto- bzw. Nettopreise ausgezeichnet sind.
4.9 Der Kunde ist verpflichtet, die Office-Spaces ausschließlich für die Erzielung von Umsätzen zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art der Tätigkeit des Kunden, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung der StartUp Factory. Bei Nicht- oder Falschangaben hat der Kunde der StartUp Factory den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Nicht- oder Falschangaben nicht zu vertreten. Die StartUp Factory kann ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, der StartUp Factory jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung der StartUp Factory und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5 % überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die Bruttoentgelte ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu bezahlen.

5. Nutzung der Mieträume, Anzahl der Nutzer, Ausschluss der Untervermietung
5.1 Die Nutzung ist nur zu dem vereinbarten Zweck gestattet. Vereinbarter Zweck ist nur eine geschäftliche Nutzung als Büro (Co-Working) bzw. Meeting-/Konferenzraum, sofern kein anderer Zweck ausdrücklich vereinbart worden ist.
5.2 Die Nutzung ist nur mit der vereinbarten Personenzahl gestattet. Als Nutzer gelten der Nutzer selbst, sowie alle Personen, die auf Einladung, mit Gestattung oder Duldung des Nutzers die zu Verfügung gestellten Räume nutzen, insbesondere Mitarbeiter und Gäste des Nutzers. Bei Co-Working ist eine Person pro Arbeitsplatz vereinbart. Beim Meeting-/Konferenzraum ist die Personenzahl von der Größe des genutzten Raumes abhängig. Bei der Mietung von Event-Fläche ist die Personenzahl von Art und Größe der Event-Fläche und Art der Veranstaltung abhängig, wobei die maximale Anzahl 199 Personen beträgt.
Aufgrund der Abstandsregelungen bzgl. COVID-19 beträgt die maximale Personenanzahl der Event-Fläche 30 Personen. Änderungen sind vorbehalten.
5.3 Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der StartUp Factory. Die Einwilligung ist für die vereinbarte Personenzahl widerruflich erteilt; der Widerruf ist zulässig, wenn hierfür in der Person eines Nutzers ein sachlicher Grund besteht.

6. Verhaltensregeln, Hausordnung, Sanktionen bei Verstoß
6.1 Der Kunde darf an der Nutzungssache und/ oder sonstigen Räumen, einschließlich den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, keine Veränderungen vornehmen, insbesondere keine Um- und Einbauten oder Installationen. Die von dem Nutzer bei Vertragsbeginn vorgefundene, oder die vereinbarte Raumstellung und Platzierung des Inventars in dem Objekt ist bindend. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne vorherige Zustimmung der StartUp Factory Änderungen vorzunehmen; das gilt auch für die Dekoration von Räumen.
6.2 Der Kunde hat die Nutzungssache, die Allgemeinflächen, das Inventar und das sonstige Objekt pfleglich zu behandeln und alles zu unterlassen, was zu Beschädigungen führen könnte.
6.3 Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, das geeignet ist, andere Nutzer zu stören oder die Nutzung anderer Arbeitsplätze zu beeinträchtigen, insbesondere durch Lärm- und Geruchsentfaltung.
6.4 Im gesamten Objekt herrscht Rauch- und Alkoholverbot, sofern die StartUp Factory nicht für bestimmte Bereiche, Anlässe oder Personen ausdrücklich etwas anderes schriftlich gestattet. Für offenes Feuer gilt dasselbe. Bei Verstößen gegen das Feuer-, Rauch- oder Alkoholverbot ist eine Vertragsstrafe von mindestens EUR 100,00 je Verstoß vereinbart; Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.5 Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist zulässig, sofern diese für den Verzehr am selben Tag bestimmt sind; das Lagern und das Zubereiten sind nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet.
6.6 Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in dem Objekt anschließen oder sonst benutzen. Für das Zubereiten von Speisen und Getränken stehen ausschließlich die von der StartUp Factory gestellten Einrichtungen und Gegenstände zur Verfügung.
6.7 Das Mitbringen von Tieren in das Objekt ist verboten.
6.8 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern in die Räumlichkeiten mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere für deren Schutz, Verwahrung, Beaufsichtigung, Bewachung und Versicherung.
6.9 Die StartUp Factory ist berechtigt, weitergehende Regeln zur Nutzung des Objekts im Rahmen einer Hausordnung zu definieren; diese ist in ihrer jeweils gültigen Fassung ein Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden.
6.10 Verstößt der Kunde oder seine Nutzer gegen vorstehende Bestimmungen, kann die StartUp Factory den hierfür verantwortlichen Personen Hausverbot erteilen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann die StartUp Factory den Nutzungsvertrag fristlos kündigen.

7. Mitnutzung des Internetzugangs über WLAN, Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung, Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen, Sanktionen bei Verstoß
7.1 Die StartUp Factory unterhält in dem Objekt einen Internetzugang über WLAN. Die StartUp Factory gestattet dem Kunden für die Nutzungsdauer eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.
7.2 Die StartUp Factory gewährleistet eine tatsächliche Verfügbarkeit von 96 %, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Die StartUp Factory ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen. Die StartUp Factory behält sich vor, nach beliebigem Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
7.3 Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die StartUp Factory hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
7.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden.
7.5 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Der Kunde wird es außerdem unterlassen, über das WLAN
• sitten- oder rechtswidrige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten,
• Internetseiten mit pornografischem Inhalt jeder Art abzurufen,
• urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen),
• belästigende, jugendgefährdende, diskriminierende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
• Massen-Nachrichten (Spam) oder andere Formen unzulässiger Werbung zu verbreiten.
7.7 Verstößt der Kunde oder seine Nutzer gegen vorstehende Bestimmungen, kann die StartUp Factory den Zugang des Kunden zum WLAN beschränken oder sperren.
7.8 Der Kunde stellt der StartUp Factory von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere auf Zahlung von Schadensersatz) frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Kunden, oder auf einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen beruhen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er dies der StartUp Factory unverzüglich anzuzeigen.

8. Bauliche Veränderungen, Renovierungen durch die StartUp Factory
Die StartUp Factory ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Nutzungssache oder des sonstigen Objekts im Innen- oder Außenbereich erforderlich sind. Die StartUp Factory wird sich darum bemühen, dass derartige Maßnahmen nicht zur Unzeit erfolgen.

9. Betreten der Nutzungssache durch die StartUp Factory
Die StartUp Factory ist berechtigt, die Nutzungssache während der allgemeinen Öffnungszeiten des Objekts, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. Die StartUp Factory wird den Kunden hiervon rechtzeitig vorher unterrichten. Bei Gefahr im Verzug kann die StartUp Factory die Nutzungssache zu jeder Tages- und Nachtzeit und ohne vorherige Unterrichtung betreten.

10. Haftung des Kunden, Freistellung der StartUp Factory durch den Kunden
10.1 Der Kunde haftet gegenüber der StartUp Factory nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern keine strengere Haftung vereinbart worden ist. Für ein Verschulden seiner Nutzer haftet der Kunde wie für eigenes Verschulden.
10.2 Bei der Nutzung der Event-Fläche für eine Veranstaltung des Kunden hat dieser zu gewährleisten, dass die durch Gesetz (insbesondere BImSchG), Rechtsverordnung (insbesondere TA-Lärm) oder behördlicherseits vorgegebenen Lärmgrenzwerte (tags und nachts) eingehalten werden. Der Nutzer hat die Einhaltung zu überwachen und zu dokumentieren. Der Nutzer ist alleiniger Veranstalter der Veranstaltung und garantiert für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die sonstigen rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden. Der Kunde stellt die StartUp Factory bei Verstößen von allen Ansprüchen Dritter und für deren Abwehr anfallender Kosten auf erstes Anfordern frei, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
10.3 Sofern die StartUp Factory für den Kunden Post (gleich welcher Art und Form) annimmt, bearbeitet, verwahrt oder versendet, stellt der Kunde die StartUp Factory von allen Ansprüchen Dritter und für deren Abwehr anfallenden Kosten auf erstes Anfordern frei, die diese gegen die StartUp Factory aufgrund des Inhalts der Post erheben.

11. Haftung der StartUp Factory gegenüber dem Kunden
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.
11.2 Die StartUp Factory leistet keine Gewähr dafür, dass die überlassenen Räumlichkeiten der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderen arbeitsrechtlichen oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffenden Vorschriften entsprechen.
11.3 Die StartUp Factory leistet bei der zur Verfügungsstellung der Event-Fläche keine Gewähr für die Erteilung und den Fortbestand der für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder sonstigen Verwaltungsakte.
11.4 Die StartUp Factory haftet nur für ihr eigenes Verhalten (Tun oder Unterlassen), sowie das ihrer Erfüllungsgehilfen. Die StartUp Factory haftet nicht für das Verhalten Dritter (insbesondere anderer Mieter und Nutzer).
11.5 Die StartUp Factory haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Übernahme von Garantien, bei Arglist, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen haftet die StartUp Factory dem Kunden bei (einfach oder leicht) fahrlässigem Verhalten nur, wenn
(i) eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder
(ii) ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“).
Im Übrigen haftet die StartUp Factory nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.6 Außer bei einer Haftung für Personenschäden, sowie für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf die vom Kunden im Rahmen des Vertrages zu leistende Bruttogesamtvergütung.
11.7 Im Übrigen ist eine Haftung der StartUp Factory ausgeschlossen.

12. Vertragsbeendigung, Kündigung, Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung
12.1 Geht die Erklärung einer Stornierung der StartUp Factory für den Meeting-Konferenzraum, Seminarraum und der Event-Fläche
• bis zum 21. Arbeitstag (Montag-Freitag) vor Mietbeginn ein, ist die Stornierung kostenfrei
• bis zum 11. Arbeitstag vor Mietbeginn ein, sind 50% der vereinbarten Vergütung fällig
• bis zum 6. Arbeitstag vor Mietbeginn ein, sind 70% der vereinbarten Vergütung fällig
• bei einer späteren Stornierung sind 100% der vereinbarten Vergütung fällig12.2 Ist der Nutzungsvertrag für Co-Working auf bestimmte Zeit geschlossen, ist während dieser die ordentliche Kündigung wechselseitig ausgeschlossen
12.3 Ist der Nutzungsvertrag für Co-Working auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
12.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in einem vertragswidrigen Verhalten (Tun oder Unterlassen), ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Abhilfefrist bzw. Abmahnung sind entbehrlich, wenn der Kunde eine Änderung seines Verhaltens endgültig ernsthaft verweigert, oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Ein wichtiger Grund liegt für die StartUp Factory insbesondere vor, wenn
• eine unbefugte Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung gemäß Ziffer 5.3 vorliegt;
• bei Verstoß gegen die Nutzungs- und Verhaltensregeln gemäß vorstehenden Ziffern 6 oder 7;
• Die StartUp Factory von Umständen Kenntnis erlangt, nach denen sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben.
• die Event-Fläche unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht worden ist, insbesondere über die Person des Veranstalters oder des Zwecks;
• aufgrund von Tatsachen der begründete Verdacht besteht, dass die in dem Event Space geplante Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Objekts, oder das Ansehen der StartUp Factory in der Öffentlichkeit gefährdet.
12.5 Die Vorschrift des zur stillschweigenden Verlängerung des Nutzungsverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Nutzer nach Ablauf der Nutzungszeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Nutzungsverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.

13. Pflichten bei Beendigung, Ersatzvornahmekosten / Servicepauschale, Nutzungsentschädigung
13.1 Der Kunde hat bei Beendigung des Vertrags die Nutzungssache vollständig geräumt, besenrein, in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Tut der Kunde dies nicht, kann die StartUp Factory ohne vorherige Mahnung den geschuldeten Zustand auf Kosten des Kunden herstellen; in diesem Fall schuldet der KUNDE zusätzlich eine Servicepauschale in Höhe von 20% der Netto-Herstellungskosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass die StartUp Factory geringere Aufwendungen hatte.
13.2 Zurückgelassene Gegenstände wird die StartUp Factory auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern. Ist die Entfernung oder Einlagerung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so kann die StartUp Factory die Gegenstände in der Nutzungssache belassen und für die Dauer des Verbleibs das vereinbarte Entgelt als Nutzungsentschädigung berechnen.
13.3 Gibt der Nutzer die Nutzungssache bei Vertragsbeginn nicht in vertragsgemäßem Zustand zurück, ist Nutzungsentschädigung geschuldet. Diese beträgt mindestens das vereinbarte Nutzungsentgelt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstandvereinbarung, Schriftformklausel, Erfüllungsort
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 306 BGB bleibt unberührt.
14.3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge und von uns im Einzelfall zu erteilenden Zustimmungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenfalls für diese Klausel. Nicht die Textform wahrende Änderungen sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Klausel unberührt.
14.4 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der StartUp Factory.
14.5 Ist der Nutzer Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der StartUp Factory, mithin Bamberg, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Die StartUp Factory ist berechtigt, ihre Ansprüche auch an einem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

15. Datenschutzhinweise
15.1 Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist •
StartUp Factory GmbH, Inh. Guido Reuter, Laubanger 17 h, 96052 Bamberg, 0951 964339-39, info@startup-factory.org
15.2 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des Vertrages werden von der StartUp Factory Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Soweit der Kunde personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden diese nur zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, für die technische Administration und zur Beantwortung seiner Anfragen verwendet. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, -übergabe oder -beendigung und/oder dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist, oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Soweit die StartUp Factory zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
15.3 Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist, wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist, oder wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung der Daten widerruft. Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird die StartUp Factory auf eine entsprechende Weisung hin, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die die StartUp Factory über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten genügt eine einfache Nachricht. Dazu können die angegebenen Kontaktdaten verwendet werden, ohne dass andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen.

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